Rechtsprechung
   RG, 01.12.1910 - Rep. IV. 249/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1910,248
RG, 01.12.1910 - Rep. IV. 249/10 (https://dejure.org/1910,248)
RG, Entscheidung vom 01.12.1910 - Rep. IV. 249/10 (https://dejure.org/1910,248)
RG, Entscheidung vom 01. Dezember 1910 - Rep. IV. 249/10 (https://dejure.org/1910,248)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1910,248) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist im Bereiche der Entscheidung über die Zulässigkeit einer auf § 580 Nr. 7 b ZPO. gestützten Restitutionsklage sachlich darüber zu befinden, ob die neu aufgefundene Urkunde eine dem Restitutionskläger günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde? Gliederung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Restitutionsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 75, 53
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)

  • BFH, 29.01.1992 - VIII K 4/91

    Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts durch mangelhaften

    Es besteht jedoch Einigkeit darüber, daß die schlüssige Behauptung eines nach §§ 579, 580 ZPO erheblichen Wiederaufnahmegrundes zur Zulässigkeit der Wiederaufnahmeklage gehört (vgl. Urteil des Reichsgerichts - RG - vom 1. Dezember 1910 Rep. IV. 249/10, RGZ 75, 53, 56; BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1979 I K 1/79, nicht veröffentlicht - n. v. - vom 15. April 1987 VIII K 1/86, BFH/NV 1987, 591; BFH-Urteile vom 17. Juli 1985 II K 1/84, BFH/NV 1986, 164, und vom 11. April 1990 I K 1/90, BFH/NV 1990, 790; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 50. Aufl., § 579 Anm. 1; Gräber/von Groll, a. a. O., § 134 Rz. 4; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl., S. 1036; Thomas/Putzo, Zivilprozeßordnung, 15. Aufl., § 579 Anm. 1; Tipke/Kruse, a. a. O., § 134 FGO Tz. 4; Wieczorek, Zivilprozeßordnung, 2. Aufl., § 588 Anm. A; Zöller, Zivilprozeßordnung, 17. Aufl., § 578 Rz. 32 und § 588 Rz. 2).
  • BGH, 21.10.2004 - IX ZR 59/04

    Nachträgliches Bestreiten von Tatsachen aufgrund des Fundes einer Urkunde als

    d) Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Vorlage der nachträglich aufgefundenen Urkunden im Vorprozeß hätte nach der Rechtsauffassung des damals entscheidenden Gerichts dazu geführt, daß eine der Restitutionsklägerin günstigere Entscheidung ergangen wäre; die Frage, ob es genügt, daß der Restitutionsgrund hierzu geeignet ist (bejahend BGHZ 61, 186, 194; BGH, Urt. v. 25. Juni 1980 - IVb ZR 520/80, FamRZ 1980, 880, 881; v. 29. April 1982 - IX ZR 37/81, NJW 1982, 2128, jew. zu § 641 i ZPO; verneinend RGZ 75, 53, 56; 151, 203, 210; BGHZ 57, 211, 215), hat es mit Recht dahinstehen lassen.
  • BGH, 04.06.1962 - III ZR 194/61

    Rechtsmittel

    Im ersten Verfahrensabschnitt des Wiederaufnahmeverfahrens, in dem über die Zulässigkeit der Klage zu entscheiden ist (§ 589 ZPO), erstreckt sich die Prüfung - neben den allgemeinen und besonderen Voraussetzungen - darauf, ob ein gesetzlich zugelassener Wiederaufnahmegrund behauptet wird (LM zu ZPO § 580 Ziff. 7 b Nr. 4), d.h., ob der Wiederaufnahmekläger einen die Wiederaufnahme "an sich" rechtfertigenden Grund geltend macht, ob also seine Behauptung, ihm sei ein solcher Grund erwachsen, den Anforderungen der §§ 579, 580 ZPO entspricht (RGZ 75, 53, 56).

    Ob dies sachlich zutrifft, wird in einem späteren Verfahrensabschnitt geprüft (RGZ 75, 53, 56); dieser Behauptung aber, der Geltendmachung des Wiederaufnahmegrundes also, bedarf es, wenn die Klage zulässig sein soll.

    Daß das Oberlandesgericht selbst diese Erwägung nicht als einen tragenden Grund seiner Entscheidung angesehen hat, ergibt sich bereits daraus, daß es die Klage als unzulässig abgewiesen hat, obwohl das Fehlen eines Restitutionsgrundes nicht die Unzulässigkeit, sondern die Unbegründetheit der Klage herbeiführt (vgl. RGZ 75, 53; 99, 168; RG Nachschlagewerk zu ZPO § 580 Nr. 23).

  • BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 60/55

    Begründung einer Restitutionsklage - Prozeßstoff des Vorprozesses - Aufgefundene

    c) Zur Zulässigkeit der Restitutionsklage gehört weiter, daß der Restitutionskläger behauptet, einer der gesetzlich zugelassenen Restitutionsgründe des § 580 ZPO liege vor (vgl. tein-Jonas, aaO, Vorbem. Ill 1 vor § 578; RGZ 75, 53 j/""56 7) Pas will sagen, daß er geltend machen muß, er habe nachträglich eine Urkunde aufgefunden oder sei zu ihrer Benutzung in Stand gesetzt worden, mittels deren er beweisen könne, daß sie bei rechtzeitiger Verwertung im Vorprozeß eine ihm günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde.

    Das ist keine Präge der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit der Restitutionsklage (vgl. RGZ 75, 53 /"~56 7).

  • BGH, 21.10.1994 - V ZR 151/93

    Bindungswirkung der Feststellung der Verhinderung durch den Vorsitzenden

    Die Antragstellerin hat schließlich, was Zulässigkeitsvoraussetzung ist (RGZ 75, 53, 56; BGH, Beschl. v. 30. März 1993, X ZR 51/92, NJW 1993, 1596; BFH, Beschl. v. 29. Januar 1992, VIII K 4/91, NJW 1992, 1062; Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Albers, ZPO, 52. Aufl., § 579 Rdn. 2; MünchKomm-ZPO/Braun, § 589 Rdn. 7; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 21. Aufl. § 589 Rdn. 1; Zöller/Schneider, ZPO 18. Aufl. § 589 Rdn. 1), einen gesetzlichen Wiederaufnahmegrund, nämlich die fehlerhafte Besetzung des VII. Zivilsenats, schlüssig behauptet.
  • BGH, 28.06.1951 - IV ZR 89/50

    Rechtsmittel

    Das Wiederaufnahmeverfahren gliedert sich, in drei Abschnitte (RGZ 75, 53 ff).

    Das ist unter Festhaltung des Standpunkts der früheren Urteilsbegründung zu prüfen (RGZ 75, 53 ff [59]).

  • BGH, 06.02.1968 - VI ZR 96/66

    Zulässigkeit einer Restitutionsklage - Anspruch auf Schadensersatz wegen Verlust

    Dabei muß es sich in die Lage zurückversetzen, in der sich das Gericht des Vorprozesses vor seiner Entscheidung befunden hatte, und von diesem Standpunkt aus fragen, ob die Entscheidung bei Kenntnis des Restitutionsgrundes für den Restitutionskläger günstiger ausgefallen wäre (vgl. RGZ 75, 53, 56; BGH Urt. v. 28. Juni 1951 - IV ZR 89/50 - IM § 580 Ziff. 7 b ZPO Nr. 4; BGHZ 6, 354 [BGH 26.06.1952 - IV ZR 222/51]).

    Nach fester Rechtsprechung, von der abzugehen kein Anlaß besteht, ist die in § 582 ZPO geforderte Voraussetzung jedoch eine solche der Zulässigkeit der Restitutionsklage (vgl. Senatsurteil vom 22. Januar 1963 - VI ZR 102/62 - JZ 1963, 450; BGH Urteil vom 5. Mai 1956 - IV ZR 18/56 - LM § 582 ZPO Nr. 1; RGZ 75, 53, 57).

  • BAG, 06.11.1958 - 2 AZR 354/55

    Kündigung - Kündigungsschutz - Massenentlassungen - Berufung auf Unwirksamkeit

    Das angefochtene Urteil des Landesarbeitsgerichts hat das arbeitsgerichtliche Urteil ersetzt (vgl. auch RGZ 75, 53 /ßff5 OLG Stettin JW 1925, 2273 {221ff \ Stein-Jonas, ZPO, 18. Aufl., § 584 Amn.
  • BSG, 14.11.1968 - 10 RV 471/65

    Beweiswürdigung - Beweiswert einer Urkunde - Einführung neuer Beweismittel -

    die besonderen Statthaftigkeitsgründe (@@ 579, 580 ZPO) hingewiesen, wenngleich diese zur Zulässigkeit gehören° Hätte der Gesetzgeber bei der Vorabentscheidung nach @ 590 Abs, 2 Satz 1 ZPO nur die Zulässigkeit schlechthin erwähnt, so hätte die Gefahr bestanden, daß darunter nur die allgemeinen ZulässigkeitsvorauSsetzungen (Form, Frist) verstanden werden, Tatsächlich soll aber die für das Wiederaufnahmeverfahren wesentliche Frage, ob überhaupt ein Grund für die Nichtigkeit oder Restitution gegeben ist, vorab entschieden werden können, bevor in die erneute Verhandlung über die Hauptsache eingetreten wird, Im Gegensatz zu dieser Auffassung hat das RG in einer Entscheidung (RGZ 75, 53), die später als grundlegend angesehen und wiederholt zitiert werden ist, auf eine "vom Gesetz gewollte dreifache Gliederung der auf erhobene - 24.
  • BGH, 30.11.1962 - IV ZR 194/62

    Rechtsmittel

    Mit Recht hat das Berufungsgericht die prozeßrechtlichen Voraussetzungen (RGZ 75, 53, 56; BGHZ 2, 245, 247) [BGH 28.05.1951 - IV ZR 6/50] der Nichtigkeitsklage bejaht.
  • LSG Hessen, 29.10.1975 - L 5 V 441/75

    Statthaftigkeit einer Restitutionsklage

  • BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 231/55

    Restitutionsverfahren - Revision - Vorprozeß - Revisionsgrenze -

  • BGH, 25.06.1964 - KZR 6/63

    Einleitung eines Vereinsstrafverfahrens durch den Berufsverband der Spediteure -

  • BVerwG, 06.12.1960 - VI A 2.60

    Änderung des Rubrums eines Beschlusses als Ergänzung einer Entscheidung bei

  • OLG Hamburg, 25.11.1980 - 2 UF 40/79
  • BGH, 13.06.1966 - III ZR 174/64

    Voraussetzungen der verschiedenen Abschnitte eines Wiederaufnahmeverfahrens -

  • BVerwG, 06.12.1960 - VI A 3.60

    Änderung des Rubrums eines Beschlusses als Ergänzung einer Entscheidung bei

  • BGH, 24.06.1958 - VI ZR 170/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.10.1952 - III ZR 85/51

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht